Finde heraus, ob Deine Firma der MWST-Pflicht unterstehtEs gibt Tätigkeiten, die steuerbefreit sind (z.B. Leistungserbringung im Ausland) und die von der MWST ausgenommen sind (z.B. medizinische oder kulturelle Leistungen). Zudem ist ein Unternehmen erst ab einem in der Schweiz erzielten Umsatz von CHF 100‘000 MWST-pflichtig. So musst Du Dich bereits bei der Gründung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden und eine Mehrwertsteuernummer beantragen.
Es ist aber auch möglich, dass Du Dich freiwillig (bei einem Umsatz von weniger als CHF 100‘000) der MWST unterstellst. Wenn Deine Gesellschaft das Geschäft erweitert und deshalb erwartet, diesen Grenzwert zu überschreiten, wird sie ebenfalls MWST-pflichtig und muss sich bei der ESTV melden.
Daher ist nach drei Monaten eine Hochrechnung vorzunehmen. Wenn der hochgerechnete Umsatz den Grenzwert von CHF 100‘000 überschreitet, so ist die Gesellschaft bei ESTV anzumelden. Wird der Grenzwert jedoch erst einige Zeit nach der Firmengründung überschritten, muss Deine Unternehmung sich per 1. Januar des Folgejahres bei der ESTV anmelden.